Zahnarztkosten: In 4 Schritten bei Implantat & Co. sparen

Wenige Faktoren belasten den Geldbeutel so sehr wie unvorhersehbare Ausgaben für die Gesundheit. Wenn eine größere Zahnbehandlung oder neuer Zahnersatz ansteht, greifen Patienten oft tief in die Tasche – denn von den Krankenkassen werden seit 2005 nur noch Regelsätze übernommen. Besonders kostenintensiv werden Implantat, Brücke & Co., wenn ästhetisch anspruchsvolle Wünsche des Patienten hinzukommen. Doch Sie können Ihren Eigenanteil in 4 Schritten verringern und effektiv sparen.

1.      Schritt: Zusatzversicherungen übernehmen zusätzliche Kosten

Überschreiten die Kosten für Ihre dritten Zähne den Festzuschuss der Krankenkasse? Dann kann eine Zahnzusatzversicherung Erleichterung verschaffen. Denn gute Versicherungen übernehmen bis zu 80 oder 90 Prozent Ihres Eigenanteils für neuen Zahnersatz.

Doch aufgepasst: Zahnzusatzversicherungen sollten frühzeitig abgeschlossen werden, denn die Beiträge werden nach dem aktuellen Zustand Ihres Gebisses und Ihrem Alter berechnet. So variieren die Kosten zwischen 5,00 und 55,00 Euro im Monat.

2.      Schritt: Sparen Sie Zahnarztkosten mit dem Bonusheft

Um die eigenen Beißer gesund zu halten, ist eine halbjährliche Kontrolle beim Zahnarzt angemessen. Davon profitieren nicht nur Ihre Zähne, sondern auch Ihr Geldbeutel: Die Krankenkassen belohnen Patienten, die ihre Zahngesundheit in regelmäßigen Abständen beim Zahnarzt überprüfen lassen. Und das aus gutem Grund – denn gepflegte und gesunde Zähne benötigen keinen kostspieligen Zahnersatz.

Lassen Sie sich Ihre halbjährlichen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt in Ihrem Bonusheft dokumentieren. Sind darin regelmäßige Kontrollen über 5 Jahre dokumentiert, erhöht sich der Zuschuss Ihrer Krankenversicherung um 20 Prozent, bei 10 Jahren sogar um 30 Prozent.

3.      Schritt: Prüfen Sie, ob Sie unter die Härtefallregelung fallen

Ihnen fehlt ein Zahn, aber Sie können sich die Behandlung trotz Bonusheft und Zahnzusatzversicherung nicht leisten? Vielleicht ist die Härtefallregelung eine Lösung. Im Rahmen der Härtefallregelung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten Kosten für Ihren Zahnersatz.

Die Regelung findet Anwendung, wenn:

–       Ihr Bruttoeinkommen als Alleinstehender bei unter 1.190 Euro liegt

–       Ihr Bruttoeinkommen mit einem Angehörigen unter 1.636,25 Euro liegt

–       Ihr Bruttoeinkommen pro weiterem Angehörigen um nicht mehr als 297,50 Euro steigt

–       Ihr Bruttoeinkommen knapp die Grenze der Unzumutbarkeit übersteigt

–       Sie Sozialhilfeempfänger sind

–       Sie die Grundsicherung im Alter oder bei der Erwerbsminderung erhalten

Sie fallen unter die Härtefallregelung? Dann erhalten Sie das Formular zum Antrag auf Härtefall bei Zahnersatz bei Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Krankenkasse. Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben, reicht Ihr Zahnarzt den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese prüft anschließend, ob die Härtefallregelung bei Ihnen greift.

4.      Schritt: Vergleichen Sie online Preise von Zahnärzten und Laboren

Kostenvoranschläge sind für viele Patienten nicht nachvollziehbar. Und tatsächlich sollten Sie sich fragen, ob ein anderer Zahnarzt eine günstiger Alternative anbietet und die Laborkosten für Ihren Zahnersatz zu hoch sind – das ist nicht nämlich oft der Fall.

Hier bietet sich ein Vergleich oder eine Zweitmeinung an. Doch für Laien ist es oft sehr zeitaufwendig, alle Kostenpunkte zu überprüfen, vergleichen und richtig einzuschätzen. Ein Service-Portal für Qualitäts- und Kostentransparenz bei Zahnarztbehandlungen, wie beispielsweise Dentolo, prüft Ihren Kostenvoranschlag kostenlos und unverbindlich.

So funktioniert’s:

–       Sie reichen Ihren Kostenvoranschlag ein

–       Geschulte Experten prüfen Ihre Kostenpläne individuell

–       Sie decken Ersparnispotenziale bei Zahnarzt- und Laborkosten auf

–       Sie finden günstigere Angebote von kompetenten Zahnärzten in Ihrer Nähe und vereinbaren einen Kennenlerntermin

Die Vorteile von Dentolo im Überblick:

–       Sie sparen durchschnittlich 38 Prozent

–       Der Service ist unverbindlich, unkompliziert & kostenlos (TÜV-geprüftes Portal)

–       Sie erhalten qualitativ hochwertige Behandlungen

–       Über 300 überprüfte Zahnärzte, auch in Ihrer Stadt

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Autorin: Tasja von Dentolo

2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Da waren ein paar interessante Dinge drin, die ich noch nicht kannte. Die Härtefallregelung kannte ich z.b. noch gar nicht. Da falle ich aber „leider“ auch nicht drunter! 😉 Der Vergleich ist auch ganz hilfreich! Zahnersatz ist ja immer ein Thema, bei dem man ein Vermögen ausgeben kann. Zwar bin ich noch nie in die Situation gekommen, einen Zahn ersetzen zu müssen… ich glaube aber dass da einiger Spielraum für einen Preisvergleich ist. Das gesparte Geld kann dann gleich für die Altersvorsorge verwendet werden! 😉

  2. Liebe Tasja,

    ich komme gerade auch von meiner zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung und lasse immer mein Bonusheft abstempeln. Aus gesundheitlichen Gründen empfiehlt es sich zwar halbjährlich zum Zahnarzt zu gehen. Für das Bonusheft genügt es allerdings sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr zahnärztlich untersuchen zu lassen.

    Viele Grüße
    Martin

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