SEPA: der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum

Seit dem 1. Februar 2014 gilt in Deutschland das europaweit einheitliche SEPA-Verfahren für bargeldlosen Zahlungsverkehr. SEPA steht dabei für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Was das genau bedeutet und was sich seitdem geändert hat, erklären wir Ihnen hier.

SEPA – was ist das?

In Deutschland ist seit dem 1. Februar 2014 im Rahmen der sogenannten SEPA-Umstellung für den bargeldlosen Zahlungsverkehr – Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen – statt Kontonummer und Bankleitzahl nur noch die IBAN notwendig. IBAN bedeutet „International Bank Account Numbers“. Mit dieser Umstellung auf ein einheitliches System sind Zahlungen innerhalb Europas vereinfacht und standardisiert worden. Für Zahlungen in das europäische Ausland ist noch bis zum 1. Februar 2016 die Angabe des BIC („Bank Identifer Code“)nötig. Dieser dient der weltweiten eindeutigen Identifizierung des Kreditinstituts.

Gastartikel

Teilnehmende SEPA-Länder

Am SEPA-Verfahren nehmen die 28 Mitglieder der Europäischen Union teil:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern
  • Zudem haben diese drei weiteren Länder des Europäischen Wirtschaftsraums das SEPA-Verfahren eingeführt:
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
Weitere Teilnehmer sind außerdem diese Staaten:
  • Schweiz
  • Monaco
  • Mayotte
  • Saint-Pierre
  • Miquelon
  • San Marino
  • Was bedeutet SEPA für mich als Privatkunden?
  • Kontonummer und Bankleitzahl werden seit der Umstellung durch die IBAN ersetzt. Diese internationale Kontokennung war bisher nur bei Auslandsüberweisungen nötig. Die deutsche IBAN besteht aus 22 Ziffern: dem Länderkennzeichen DE für Deutschland, einer zweistelligen Prüfnummer, der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer. Hat die Kontonummer weniger als zehn Stellen, wird sie vorne mit Nullen aufgefüllt.
  • Hier ein Beispiel:
  • Kontonummer: 123 456 789
    Bankleitzahl: 987 654 32
  • Prüfnummer: 77
  • Das ergibt folgende IBAN: DE 77 98765432 0 123456789
  • Maximal kann die IBAN 34 Stellen umfassen, die Länge ist für jedes Land vorgeschrieben. Falls Sie Ihre IBAN bisher noch nicht kennen, finden Sie sie auf Ihren Kontoauszügen oder auf Ihrer Bankkarte, wenn Sie jüngst eine neue von Ihrer Bank bekommen haben. Bestehende Einzugsermächtigungen und Daueraufträge hat ihr Kreditinstitut automatisch für Sie umgestellt. Deutsche Privatkunden können Überweisungen beim Onlinebanking, an den SB-Terminals und in den Bankfilialen noch bis zum 31. Januar 2016 wie gehabt mit Kontonummer und Bankleitzahl durchführen.
  • Sie brauchen Ihre EC- und Kreditkarte nicht mit der neuen IBAN-Kennzeichnung versehen lassen. Dies passiert automatisch, wenn nicht schon geschehen, mit dem nächsten regelmäßigen Kartenaustausch.
  • Was bedeutet SEPA für Unternehmen?
  • Für Unternehmen ist die größte Umstellung die Anpassung ihrer Buchhaltungssysteme auf das SEPA-Verfahren. Dabei müssen bestimmte technische Spezifikationen und vorgegebene Formate eingehalten werden, durch die ein voll automatisierter Zahlungsprozess ermöglicht wird. Zudem müssen Unternehmen, die ihren Kunden die Zahlung per Einzugsermächtigung oder Lastschrift anbieten, für jeden Zahler eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) beantragen. Zusätzlich muss eine Mandatsreferenznummer festgelegt werden, die die bisherige Kunden- oder Rechnungsnummer ersetzt. Seit der Umstellung sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Kunden bis spätestens 14 Tage vor der ersten Kontobelastung darüber zu informieren, welcher Betrag mit welcher Gläubiger-ID und welcher Mandatsreferenznummer eingezogen werden wird. Außerdem werden die Widerspruchsfristen für Lastschriftabbuchungen von sechs auf acht Wochen verlängert, für unberechtigte Lastschriften ohne Einzugsermächtigung auf 13 Wochen.
  • Ursprünglich sollten Unternehmen bereits zum 1. Februar 2014 auf das SEPA-Verfahren umgestellt haben. Da viele Unternehmen und Vereine dies nicht rechtzeitig geschafft haben, wurde die Frist um sechs Monate bis zum 1. August verlängert.
  • Das in Deutschland weit verbreitete Elektronische Lastschriftverfahren (ELV), bei dem an der Ladenkasse mittels EC-Karte und Unterschrift eine Einzugsermächtigung generiert wird, kann vorerst noch bis zum 31. Januar 2016 genutzt werden.
  • Was sind die Vorteile von SEPA?
  • Das SEPA-Verfahren ermöglicht eine schnellere und günstigere Abwicklung im Euro-Zahlungsverkehr. Bisher erreichte eine Überweisung ins europäische Ausland den Empfänger nach maximal einer Woche. Seit dem 1. Februar 2014 dauert eine grenzüberschreitende Überweisung nur noch so lang wie eine Inlandsüberweisung, maximal drei Banktage. Zudem ist eine Euro-Überweisung nicht mehr teurer als eine Zahlung innerhalb Deutschlands.
  • Alle Bankkunden, die grenzüberschreitend im SEPA-Raum agieren, benutzen fortan einheitliche Formulare und brauchen nur noch ein Konto. Beispielsweise benötigen Arbeitnehmer, die im europäischen Ausland tätig sind, kein Auslandskonto mehr, sondern können das Gehalt auf ihr deutsches Girokonto überweisen lassen. Auch können Sie Rechnungen aus dem Ausland von ihrem deutschen Konto per Lastschrift bezahlen.
  • Die zweistellige Prüfziffer der IBAN verhindert Fehlbuchungen. Diese Prüfziffer wird für jede IBAN extra berechnet, deshalb fallen eventuelle Tippfehler sofort auf und die Bank führt die Überweisung gar nicht erst aus.
  • Die Geschichte von SEPA
  • Das Ziel der Einführung des Euros war ein einheitliches Finanzsystem. Allerdings gab es in den verschiedenen Ländern des europäischen Wirtschaftsraums weiterhin verschiedene Zahlungsformate. Deshalb legte die EU mit der Lissabon-Agenda im Jahr 2000 den Grundstein für die Einführung des SEPA-Raums. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2002 der European Payments Council (EPC) gegründet. Der EPC ist für die Steuerung und Koordination des SEPA-Projekts verantwortlich. Zwar wurde bereits im Jahr 2008 die SEPA-Überweisung und im Jahr 2009 die SEPA-Lastschrift eingeführt. Allerdings waren sie nicht Pflicht und konnten sich gegen die individuellen nationalen Zahlungsverfahren nicht durchsetzen. Deshalb gibt es seit März 2012 die von der Europäischen Kommission vorgelegte SEPA-Verordnung. Diese legt die technischen Anforderungen und die Endtermine für die Einführung des einheitlichen Zahlungssystems fest.
  • Bestandteile des SEPA-Verfahrens
  • SEPA-Überweisung:
  • Mit einer SEPA-Überweisung wird Ihr Geld genau so schnell auf einem ausländischen Konto eingehen, als hätten Sie eine Inlandsüberweisung getätigt. Für eine SEPA-Überweisung brauchen sie bislang noch IBAN und BIC des Empfängers sowie Ihre eigene IBAN. Ab Februar 2016 wird auch die BIC für Überweisungen hinfällig sein.
  • SEPA-Lastschrift:
  • Für die SEPA-Lastschrift gibt es zwei Verfahren, die Basislastschrift sowie die Firmenlastschrift. Letztere ist ausschließlich für den Zahlungsverkehr mit Geschäftskunden vorgesehen. Die Basislastschrift ähnelt sehr dem bisher in Deutschland verwendeten Lastschriftverfahren. Bei der SEPA-Basislastschrift kann der Privatkunde die Einlösung auf bestimmte Empfänger beschränken oder auf einen bestimmten Betrag eingrenzen. Zudem haben SEPA-Lastschriften ein festes Fälligkeitsdatum. Der Zeitpunkt der Kontobelastung wird dem Zahler vorab vom Empfänger mitgeteilt.
  • SEPA-Kartenzahlung:
  • Auch im Bereich der Kartenzahlung werden die verschiedenen nationalen Systeme vereinheitlicht. Damit sollen die Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Bankkarten europaweit ausgebaut und vergünstigt werden. Die Anforderungen an die Kartensysteme werden im SEPA Cards Framework definiert.
  • Kommende Termine der SEPA-Umstellung
  • 1. August 2014:
  • Am 1. August läuft die Übergangsfrist für die SEPA-Umstellung für Unternehmen und Vereine aus. Bis zu diesem Datum akzeptieren Kreditinstitute noch Überweisungen im alten Format mit Kontonummer und Bankleitzahl.
  • 1. Februar 2016:
  • Privatkunden können noch bis zum 31. Januar 2016 Kontonummer und Bankleitzahl für bargeldlose Zahlungen im Inland nutzen. Ab dem 1. Februar 2016 wird nur noch die IBAN für Überweisungen akzeptiert.
  • 1. November 2016:
  • In Teilnehmer-Ländern, die nicht zum Euro-Raum gehören, werden Inlandsüberweisungen ab dem 1. November 2016 nur noch mit IBAN akzeptiert.
  • Folgen und Probleme der SEPA-Umstellung
  • Bei Veränderungen von etablierten Systemen kommt es oft zu Unsicherheiten. Viele Unternehmen haben nicht rechtzeitig mit der Umstellung auf SEPA begonnen oder den Aufwand unterschätzt, den die Anpassungen mit sich gebracht haben. Deshalb hat die EU-Kommission auch die Frist zur SEPA-Umstellung um sechs Monate nach hinten verschoben. Auch für Privatkunden liefert die Umstellung Anlass für Unsicherheiten, vor allem wegen der 22-stelligen IBAN, die sie sich jetzt merken müssen.
  • Zu den Folgen der SEPA-Umstellung gehören um 8,2 Prozent gesunkene, reine Bundessteuern im Februar 2014. Grund für die Abnahme um 0,35 Mrd. Euro war der noch nicht routinierte Umgang mit den SEPA-Überweisungen, weshalb die Gelder zunächst auf ein Sperrkonto gebucht wurden.
  • Für deutsche Kreditinstitute hat SEPA den deutlichen Vorteil des europaweiten Wettbewerbs. Kontoführungsgebühren sind in Deutschland deutlich günstiger als im Rest der Eurozone. Im Zuge der freien Kontowahl kann dieser Vorteil mehr Kunden aus dem Ausland mit sich bringen.
  • Das Redaktionsteam des Finanzdienstleisters Dr. Klein und des Online Finanzportals vergleich.de sitzt in Berlin und berichtet regelmäßig über die Geschehnisse der Finanzwelt. Unter anderem betreut es das Dr. Klein und das vergleich.de Blog.

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